Motivation von Mitarbeitern: Arbeitgebergutscheine mit dem steuerfreien Gehalts-Extra durch Sachzuwendungen gezielt für lokalen Handel und
Dienstleister nutzen.
Zu den beliebten Gehaltsextras der Arbeitgeber zur Mitarbeiter-Motivation gehören die sogenannten Arbeitgebergutscheine als steuerfreie Sachzuwendungen. Mit einem aktiven und gezielten Stadtmarketing und der Unterstützung durch ein geeignetes Citygutscheinsystem können von diesen Arbeitgeber-Geschenkgutscheinen auch die Einzelhändler und Unternehmungen vor Ort profitieren.
Unternehmen können im Rahmen der Steuerfreiheit von Sachzuwendungen Ihren Mitarbeitenden als Dankeschön, als Extra-Gehalt, als zusätzliche Leistung im Rahmen der Mitarbeiter-Motivation oder auch anlässlich eines Jubiläums oder Ereignisses einen Geschenkgutschein zukommen lassen, den sogenannten Arbeitnehmergutschein. Diese Gutscheine als reine Sachzuwendungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Jahr 2021 bis zu 44 Euro im Monat steuerfrei und auch sozialversicherungsfrei. Im Jahr 2022 erhöht sich diese Grenze auf 50 Euro.
Was ändert sich 2022 lesen Sie hier: https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/44-euro-gutschein-sachbezug-das-aendert-sich-2022
Zusätzlich zu diesen Sachbezügen bleiben auch Sachzuwendungen des Arbeitgebers bis zu 60 Euro steuerfrei, wenn Sie einmalig bei einem persönlichen Anlass den Mitarbeitenden als Geschenk übergeben werden, so beispielsweise zum Geburtstag, zu einem Mitarbeiterjubiläum, zur Hochzeit, zur Geburt eines Kindes oder zu anderen freudigen Gelegenheiten.
Steuer- und sozialversicherungsfrei können diese Gutscheine nur dann sein, wenn die Mitarbeitenden darüber ausschließlich Waren und Dienstleistungen beziehen können.
Besonders zu beachten ist hierbei, dass dies nur dann als Sachbezug gilt, wenn der Gutscheinanbieter die Waren und Dienstleistungen auch in einem Ladengeschäft anbietet. Gerade aus diesem Grund für suchen viele Arbeitgeber nach Alternativen zu den Gutscheinen der großen Online-Handelsriesen.
Arbeitgebergutscheine im Rahmen von lokalen City-Gutscheinsystemen gelten als sogenannte Controlled-Loop-Karten, da Waren und Dienstleistungen bei einem größeren Kreis von Unternehmen bezogen können. Diese Controlled-Loop-Karten gelten als steuerfreier Sachbezug und sind damit genau diese gesuchte Alternative.
Insbesondere in dem Ansatz, dass viele Arbeitgeber den lokalen Einzelhandel sowie die Unternehmungen und Dienstleister vor Ort explizit unterstützen wollen. Eine lebendige, attraktive Stadt ist ein klarer Standortfaktor. Dies gewinnt für die Arbeitgeber in Zeiten des Fachkräftemangels immer mehr Gewicht. Denn in einer Stadt ohne attraktives Stadtleben, ohne Einzelhandel und ohne ein umfassendes Dienstleistungs- wie auch Gastronomieangebot wird es noch schwerer für sie, neue Mitarbeitende zu gewinnen und in die Region zu holen.
So ist es für die Unternehmen und Arbeitgeber auch aus dieser Sicht überaus interessant, durch lokale Arbeitgeber-Geschenkgutscheine ein aktives Stadtmarketing zu unterstützen. Gleichzeitig haben die Mitarbeitenden, die solche Arbeitgebergutscheine erkalten, ein ganz neues Interesse, die lokalen Angebot zu nutzen – und dies sehr umfassend: Durch Nutzung eines City-Gutscheinsystems wie proKommun können diese Gutscheine nicht nur in Einzelhandel und Gastronomie eingesetzt werden, sondern auch im Bereich der Dienstleistungen, des Handwerks, in Freizeiteinrichtungen und bei Kulturangeboten. Kurz gesagt: Bei allen Anbietern und Unternehmungen, die zur Attraktivität einer Stadt beitragen. Annahmestellen dieser Arbeitgebergutscheine können innerhalb des City-Gutscheinssystems selbstverständlich alle Betriebe, Einrichtungen und Anbieter sein, bei denen auch die City-Gutscheine eingelöst werden können.
Und hier schließt sich der Kreis, der die Arbeitgebergutscheine für ein Stadtmarketing aus der Erfahrung vor Ort so attraktiv macht und schon weit mehr ist als ein „Geheim-Tipp“.
Die Arbeitgeber profitieren, da diese mit den Arbeitgebergutscheinen für die Mitarbeitenden zum einen die Steuerersparniss, zum anderen ein Instrument zur Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterwerbung an die Hand bekommen.
Die Mitarbeitenden profitieren ebenso durch die Steuerersparnis, durch die Möglichkeit der Nutzung vielfältiger lokaler Angebote und durch ein weitreichenderes „Erleben“ des Arbeitsortes mit mehr Identifikation und direkten Kontakten.
Die lokale Wirtschaft wie auch die Kulturanbieter profitieren, da diese Arbeitgeber-Gutscheine Umsatz, Besucher- und Kundenzahlen generieren, die Stadt und die lokalen Angebote sichtbarer machen und eine weitere Abwanderung in den Online-Handel und in Online-Angebote abfangen.
Die Argumente sind vielfältig, die Möglichkeiten ebenso. Gleichzeitig ist der Aufwand mit einem Gutschein-Verwaltungssystem wie von proKommun klar kalkulierbar und durch den Einsatz vollautomatisierter Verwaltungskomponenten überschaubar. Die Abrechnung kann zum Beispiel auch vollautomatisch über eine DATEV-Schnittstelle erfolgen.
Für diese technischen Möglichkeiten auf dem neuesten Stand der Software-Entwicklung ist proKommun mit der Erfahrung aus der Praxis vor Ort ihr kompetenter Kontakt und Ansprechpartner.